Re: Erschließungskosten für alle gleich ?


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Abgeschickt von Bolanger am 14 Juni, 2009 um 09:53:45:

Antwort auf: Erschließungskosten für alle gleich ? von Stefran Moens am 12 Juni, 2009 um 17:55:55:

Hallo,

vorab sei eines gesagt. Ich bin Laie und gebe hier nur meine Meinung wieder.

Ich denke dass Sie nichts zurückfordern können. Sie wussten beim Kauf, dass Sie genau so viel für die Erschließung zahlen wie alle anderen auch, Und wenn Sie sich vorher erkundigt hätten bzgl. der Straßenführung, dann wäre Ihnen auch aufgefallen, dass Sie nur einen Gehweg bekommen. Und das haben Sie als mündiger Bürger so akzeptiert. Man hätte Ihnen auch die Erschließungskosten für alle Grundstücke aufbrummen können. Das hätten Sie dann akzeptieren können oder das Grundstück eben nicht gekauft. Warum wollen nur immer so viele Leute aus Verträgen raus, bei denen sie beim Abschluss genau wissen, was auf sie zukommt?
Soweit ich weiss legt die Gemeinde den Verteilerschlüssel für die Erschließungskosten selbst fest.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,
: ich hoffe jemand kann mir mit ein paar Info´s weiterhelfen.
: Wir haben in 2005 in einem Neubaugebiet ein voll erschlossenes Grundstück gekauft. Die Preise der Grundstücke und die Erschliessungskosten waren und sind noch für alle Bauherren gleich. Nun haben wir von der Gemeinde erfahren das nicht alle Strassen/Grundstücke in dem Neubaugebiet einen Gehweg bekommen obwohl alle die gleichen Erschließungskosten / m² bezahlt haben. Ist dies rechtens ? Können diejenigen die keinen Gehweg bekommen Geld zurückfordern ?
: Wäre nett wenn hier jemand Info´s zu hat.
: Danke.





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