Re: Baulastübertragung von priveligiertes Wohnen in nicht priveligiertes Wohnen


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Abgeschickt von K.Kortwig am 15 Juni, 2009 um 08:40:33

Antwort auf: Re: Baulastübertragung von priveligiertes Wohnen in nicht priveligiertes Wohnen von Bauassessor am 12 Juni, 2009 um 15:11:23:

: Hallo,
ja, das stimmt. Heißt das denn dann, dass uns der bauer über dessen Grundstück wir fahren müssen, uns die Baulast nicht erteilen muss?

: da Sie von einer privilegierten Nutzung sprachen, habe ich gemutmaßt, dass das Grundstück bzw. das Gebäude, um das es sich handelt, im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Das heißt, es liegt nicht in einem Gebiet, das durch einen Bebauungsplan geregelt ist oder gem. § 34 BauGB ein Innenbereich ist, in dem sich das Vorhaben nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt.

: Der § 35 BauGB spricht explizit von privilegierten Nutzungen, wie z.B. Landwirtschaft. Diese Nutzungen haben dann auch Anspruch auf Wohnnutzung.

: Wie gesagt, es ist alles gemutmaßt. Falls ich falsch liegen sollte, stellen Sie bitte Ihren Sachverhalt genauer dar.

:
: : Was meine Sie mit: Außenbereich"?
: : : Hallo,

: : : ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber meines Wissens ist eine Baulast immer grundstücksbezogen und nicht eigentümerbezogen, deswegen kann sie in Ihrem Fall eigentlich nicht erlöschen.

: : : Das ändert aber nicht daran, dass Sie (wohl im Außenbereich, denn nur da gibt es privilegierte Nutzungen), eine Nutzung anstreben, die dort nicht zulässig ist. Da ändert auch die Baulast nichts dran - unabhängig davon, ob diese geändert wird oder nicht.

: : :
: : : : Wir möchten einen alten Hof kaufen, da wir diesen nicht landwirtschaftlich Nutzen werden findet angeblich eine Umnutzung von priveligertes Wohnen(der Bauer) in nicht priveliergtes Wohnen statt (Wir=Privatnutze). Da wir um auf diesen Hof zu kommen über einen anderen Hof fahren müssen, brauchen wir von diesem Bauern die Baulast. Die es auch schon gibt, nur sagt man uns, dass bei dieser besagten Umnutzung die Baulast erlischt und wir eine neue Baulast von diesem Bauern benötigen.
: : : : Kann mir jemand etwas dazu sagen, ob das priveligerte Wohnen und nichtpriveligierte Wohnen in diesem Zusammenhang zählt?




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