Re: Notwegerecht


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Abgeschickt von Holger am 11 Maerz, 2005 um 23:01:58

Antwort auf: Notwegerecht von Carsten am 07 Maerz, 2005 um 18:18:25:

Als Mann vom Bau sehe ich das so: Notwegerente und Unterhaltung des Weges ist in Ordnung. Die Schranke halte ich für rechtswidrig, da z.B. Feuerwehr und Krankenwagen Ihr Grundstück nicht erreichen können. Der Versuch, Besucher von Ihrem Grundstück fernzuhalten, ist nach meiner natürlich völlig unwesentlichen Meinung grundgesetzwidrig.
Sie sollten schleunigst Ihren Anwalt wechseln, der jetzige scheint überfordert.
Sie sollten mit Hilfe des neuen Anwalts einen Vertrag mit dem Notweggeber abschließen, der eine vernünftige Regelung schafft.
Wieso konnte überhaupt diese Situation entstehen? Ein Grundstück, das nicht erschlossen ist, darf nicht bebaut werden. Hat das Bauamt geschlafen???





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