Re: Dachsanierung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Juni, 2009 um 08:09:04

Antwort auf: Re: Dachsanierung von Bauassessor am 17 Juni, 2009 um 19:17:26:

Ein kompletter Austausch des Daches erfordert eigentlich IMMER eine Baugenehmigung, da die Neuerrichtung des Daches ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes ist. In der Regel verliert das Gebäude durch das Abnehmen des alten Daches bereits seinen Bestandschutz, sodass in den meisten Fällen das Gebäude insgesamt neu zu beantragen ist, auch wenn Teile der Substanz erhalten bleiben.

(alte) Scheune = Aussenbereich?
Dann käme noch die grundsätzliche planungsrechtliche Frage hinzu, ob die Neueigentümer an dieser Stelle überhaupt bauen dürfen, da das Bauen im Aussenbereich ja nur priveligiert (§35 BauGB) zulässig ist.


: Hallo,

: da die Bauordnung Länderrecht ist, gibt es in jedem Bundesland Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen. Deshalb die Frage: welches Bundesland?

: Tendenz vorab: Sie scheinen keine Sanierung, sondern eine grundlegende Veränderung des Daches vornehmen zu wollen, die i.d.R. genehmigungspflichtig ist. Der Rest s.o.

:
: : Wir haben ein Grundstück erworben auf dem eine alte Scheune steht. Wir wollen diese erhalten müssen aber das Dach komplett erneuern. Wir wollten die Forderfront hochziehen und nach hinten ein Schleppdach machen. Dieses Schleppdach soll mit Solarplatten bestückt werden. Brauchen wir eine Baugenemigung oder ein vereinfachtes Bauverfahren oder was müssen wir beantragen Vielen Dank für die Hilfe





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