Re: Verantwortlichkeit für Anschlussleitung an Abwasserkanal


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Abgeschickt von Bolanger am 18 Juni, 2009 um 08:35:42:

Antwort auf: Re: Verantwortlichkeit für Anschlussleitung an Abwasserkanal von Regenbogen am 17 Juni, 2009 um 19:45:13:

Hallo,

sehen Sie sich mal die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde durch. Da finden Sie dann so tolle Schlagworte wie Nutzungszwang und so.

Viel interessanter finde ich die Frage, was derzeit mit dem Abwasser gemacht wird. Das haus steht schon, also muss es eine andere Lösung in der Vergangenheit gegeben haben. Vermutlich eine Grube, die dann entsprechend geleert wurde. In einem solchen Fall würde ich versuchen, auf bestandsschutz zu pochen, es sei denn, Ihre Grube ist defekt oder muss aus irgendwelchen anderen gründen außer Betrieb genommen werden.

Bolanger

: Hallo,
: danke für die Antwort.
: Das bedeutet, dass ein Privatmann auf eigene Kosten realisieren, auch wenn z.B. Abwasserkanal über 100m entfernt ist und muss diese Leitung auch zukünftig betreiben, d. h. z. B. instandhalten?
: Nochmals Danke

: : Hallo,

: : wenn Sie einen Bauantrag stellen und dieser genehmigt werden soll, muss die Erschließung gesichert sein. Dies KANN über einen Anschluss an einer öffentlichen Straße oder aber einer privaten Straße erfolgen. Gibt es aber noch keinen Anschluss in direkter Nähe zum Baugrundstück, so muss ein Anschluss in anderer Form (z.B. durch die Einräumung von Leitungsrechten auf angrenzenden Grundstücken o.ä.) gewährleistet sein.

: : Eine Baugenehmigung kann aber erst dann erteilt werden, wenn die Erschließung gewährleistet ist. Haben Sie eine Genehmigung und kommen den Auflagen in der Genehmigung nicht nach, so kann auch ein Rückbau gefordert werden.

: :
: : : Hallo,
: : : ist es möglich, dass ein Bauamt unter Androhung des Abrisses von Bungalows von deren Besitzern den Bau einer Abwasserleitung(Anschluss an Abwasserkanal)beauflagen kann? Damit ist auch die Finanzierung der Leitung zum Grundstück durch Besitzer der Grundstücke und das spätere Betreiben der AW-Leitung durch diese auf kommunalen Boden inbegriffen.
: : : Meiner Meinung ist doch Kommune gesetzlich verpflichtet den Anschluss an AW-Kanal bis Grundstück zu realisieren und zu finanzieren.
: : : Danke für Hinweise.





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