Abgeschickt von Bauassessor am 18 Juni, 2009 um 14:47:29:
Antwort auf: Re: außenbereich im innenbereich? von gast am 18 Juni, 2009 um 10:02:08:
Hallo,
der Kommentar zu genau dieser Rechtsfrage umfast ungefähr 50 Seiten... Ergebnis: Das muss man aus der Situation vor Ort entscheiden, sprich ermessen. Knallharte Kriterien zum Beispiel über Abstände o.ä. gibt es nicht.
: Wie wird denn überhaupt eingeschätzt ob ein außenbereich im innenbereich liegt? Gibt es da bestimmte richtlinien? Oder ist es eine Ermessensfrage des Bauamtes?