Re: Mehrkosten ohne Ankündigung


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Abgeschickt von Bolanger am 19 Juni, 2009 um 08:19:25:

Antwort auf: Mehrkosten ohne Ankündigung von Zukunft am 16 Juni, 2009 um 17:09:42:

Hallo,

laden Sie sich die VOB runter. Irgendwo steht da sinngemäß, dass geringe Mehrkosten (ich glaube bis zu 10%) zu akzeptieren sind, ansonsten muss vorher um Erlaubnis zur Überschreitung eingeholt werden. Ich würde mich mit Hinweis auf die VOb erstmal bockig stellen, dann aber eine gütliche Einigung suchen.

Bolanger


: Liebe Leser,

: ein Handwerker bietet Material und Arbeit getrennt an. Dem Angebot nach VOB/B ist zu entnehmen, dass die kalkulierten Stunden nur ein Anhaltspunkt, kein Fixpreis darstellen. Der Bauherr informiert sich beim Handwerker, ob die kalkulierten Stunden realistisch sind, was dieser bejaht. Der Auftrag wird angenommen und ohne besondere Änderungen, sondern so wie im Plan zur Angebotserstellung vorgesehen ausgeführt. Während der normal verlaufenden Ausführungsphase (keine Verzögerungen, keine Fertigstellungstermine) steht der Bauherr in regem Kontakt mit dem Handwerker und fragt auch öfter nach, ob die Kosten im Rahmen des Angebots bleiben, was dieser unter dem Vorbehalt, er habe noch keine Massenaufstellung vorgenommen, tendenziell bejaht. Im Rahmen der Schlussrechnung rechnet der Handwerker auf Basis von Stundenzetteln im Vergleich zum Angebot mehr als die doppelte Zahl an Monteursstd. ab, die Materialkosten bewegen sich im Rahmen des Angebots. Muss der Bauherr diese Mehrkosten akzeptieren? Hätte der Handwerker den Bauherrn über die Mehrkosten informieren müssen?





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