Schwarzbau - Holzhütte


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Abgeschickt von bea am 19 Juni, 2009 um 11:00:35

Antwort auf: Schwarzbau - Holzhütte von Michael Lang am 18 Juni, 2009 um 10:41:53:

Hallo,
da sich das Katasteramt und NICHT die Bauaufsicht gemeldet haben:
eine Variante ist :
Das Vermessungsamt /Katasteramt macht in regelmäßigen Abständen Befliegungen und vergleicht den Gebäudebestand mit alten Luftbilder. Denkbar ist, dass da diese größere Holzhütte zu sehen ist.
Laut Sächsischen Vermessungsgesetz( jedes Bundesland hat sein Eigenes)muss ein Gebäude nach 2 Jahren nach Errichtung durch das Katasteramt bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur eingemessen (nach Sächsischen Kostenverzeichnis , Preis nach Größe Grundfläche berechnet)werden. Somit ist sicherlich nur diese Dokumentation gemeint und finanziellen Aufwand für Sie!
evtl.Folge:Jedoch arbeitet das Katasteramt mit dem Bauaufsichtsamt zusammen. Falls einer im Bauáufsichtsamt nachträglich prüft, ob dort vor Jahren ein Baugenehmigung vorlag, dann wird das eng.
Ich vermute stark, dass das Katasteramt vorerst nur die Gebäudeeinmessung von Ihnen verlangen möchte. Normalerweise stehen in diesen Schreiben, dass "das Gebäude einzumessen ist"(wichtig die Formulierung im Schreiben).



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