Carport /Nutzung des Daches


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Abgeschickt von bea am 19 Juni, 2009 um 11:45:26:

Antwort auf: Carport /Nutzung des Daches von Dirk am 29 April, 2009 um 14:32:05:

hallo,
Kommentar aus Sachsen
1. ein Carport hat i.R. keine Abstandsfläche (Abhängig von Größe(3,x9m) und Höhe (bis 3m mittl. Höhe frei)und Lage zum Nachbarn je Grenzlänge 9m frei)
2.wenn eine Garage /Carport eine Dachterrasse bekommt erlöscht die Priviligierung und es erzeugt Abstandsflächen!!!
3.Nutzungsänderungen bedürfen einer Baugenehmigung, da das gebäude vorher evtl. keine und nun Abstandsflächen hat- evtl. Baulasten (Abstandsflächen auf Nachbargrundstück=Baulast) etc
Sie können das als Nutzflächen gebrauchen, benötigen dafür aber eine Baugenehmigung auf Nutzungsänderung (Bsp. ein Wohnhaus was in seinem ursprünglichen Nutzen geändert wird (Wohngebäude zu Bürogebäude), bedarf auch einer Baugnehemigung)



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