Vorkaufsrecht durch Gemeinde


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Abgeschickt von Andrea Tanriverdi am 19 Juni, 2009 um 18:40:48

Wir haben ein Grundstück mitten im Ort. Kann die Gemeinde für ein Rathaus, das dem Wohl der Gemeinheit gilt, von uns verlangen, dass wir das Grundstück an sie verkaufen? Meine Frage bezieht sich auf den Fall, dass wir nicht verkaufen wollen.
Wie wäre der Fall, wenn wir an einen Dritten verkaufen wollen? Hat sie hier ein Vorkaufsrecht und wenn ja zu welchem Preis? Muss sie dann selber kaufen und das Rathaus als Bauherrin selber durchführen oder kann sie kaufen und das Rathaus durch einen Investor bauen lassen und anschließend von diesem mieten?
Gibt es ein sog. Zwangskaufrecht für diesen Fall?
Wir freuen uns auf zahlreiche Antworten!



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