Re: Abrundungs- bzw. Ergänzungssatzung


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Abgeschickt von Martin am 19 Juni, 2009 um 21:05:02

Antwort auf: Abrundungs- bzw. Ergänzungssatzung von maddi am 19 Juni, 2009 um 13:33:22:

Erst wird der Satzungsentwurf erstellt (vom Bauamt der Gemeinde selbst oder vom Planungsbüro), dann erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden (dauert in der Regel 1 Monat). Wenn der Entwurf o.k. ist, kann die Satzung von der Gemeindevertretung beschlossen und in Kraft gesetzt werden; eine Genehmigung durch den Landkreis ist nicht mehr erforderlich. Wenn eine Überarbeitung erforderlich ist, ist evtl. noch eine Beteiligungsrunde erforderlich.
Die Dauer ist schwer abschätzbar und hängt von der Größe der Satzung sowie der Schwierigkeit der zu regelnden Inhalte ab. Als Minimum würde ich vier bis sechs Monate ansetzen.
Bei den Kosten wird die Gemeinde wahrscheinlich eine Beteilung derjenigen, die von der Satzung profitieren, verlangen. Das ist letztendlich Verhandlungssache.
Gruss, Martin

: Hallo

: Ich muss vermutlich eine Abrundungs- bzw. Ergänzungssatzung (oder Abgrenzungssatzung) bei der Gemeine erwirken, um auf unserem Grundstück bauen zu können, da dieses vom LRA zum Außenbereich erklärt wurde. Wie würde solh ein Verfahren aussehn? Wie lange dauert sowas und wer trägt die kosten?

: lg





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