Re: Mehrkosten ohne Ankündigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Markus Reinartz am 20 Juni, 2009 um 18:52:53

Antwort auf: Mehrkosten ohne Ankündigung von Zukunft am 16 Juni, 2009 um 17:09:42:

: Liebe Leser,

: ein Handwerker bietet Material und Arbeit getrennt an. Dem Angebot nach VOB/B ist zu entnehmen, dass die kalkulierten Stunden nur ein Anhaltspunkt, kein Fixpreis darstellen. Der Bauherr informiert sich beim Handwerker, ob die kalkulierten Stunden realistisch sind, was dieser bejaht. Der Auftrag wird angenommen und ohne besondere Änderungen, sondern so wie im Plan zur Angebotserstellung vorgesehen ausgeführt. Während der normal verlaufenden Ausführungsphase (keine Verzögerungen, keine Fertigstellungstermine) steht der Bauherr in regem Kontakt mit dem Handwerker und fragt auch öfter nach, ob die Kosten im Rahmen des Angebots bleiben, was dieser unter dem Vorbehalt, er habe noch keine Massenaufstellung vorgenommen, tendenziell bejaht. Im Rahmen der Schlussrechnung rechnet der Handwerker auf Basis von Stundenzetteln im Vergleich zum Angebot mehr als die doppelte Zahl an Monteursstd. ab, die Materialkosten bewegen sich im Rahmen des Angebots. Muss der Bauherr diese Mehrkosten akzeptieren? Hätte der Handwerker den Bauherrn über die Mehrkosten informieren müssen?


Werter Forumsteilnehmer,

um Ihre Frage beantworten zu können, ist es zunächst einmal wichtig zu wissen welche Art des Vertrages -VOB/B oder BGB- Sie denn tatsächlich haben.

Hierbei ist es nicht wichtig ob der Vertrag mündlich oder schriftlich zustande gekommen ist.

Auch ein mündlicher vertrag ist ein Vertrag.

Es ist nicht richtig was Borlanger hier geschrieben hat.

In der VOB gibt es Kosten die entstehen können die angezeigt werden müssen und es gibt Kosten die entstehen können, die nicht angezeigt werden müssen.

Dies im Einzelnen zu erläutern, haben zahlreiche nahmhafte Autoren auf mehreren tausend Seiten versucht und dies hier in der gebotenen Kürze zu wiederholen würde den Rahmen dieses Forum sprengen.

Es gibt aber so wie Sie die Angelegenheit schildern sicherlich genügend Ansatzpunkte wo man zu Ihren Gunsten einhaken kann, wozu Sie aber sicherlich proffessionelle Hilfe benötigen.

Beauftragen Sie jemanden der Ihnen hilft.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beträge im Forum hier stellen lediglich meine Eigene meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet oder ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]