Abgeschickt von bodo Hermann in gruppe türkis architekten am 21 Juni, 2009 um 03:14:12:
Antwort auf: Terasse ohne Geländer zulässig? von DennY am 20 Juni, 2009 um 22:54:05:
hallo DennY,
Ihre Bauordnung sagt dazu folgendes:
Art. 36
Umwehrungen
(1)In, an und auf baulichen Anlagen sind zu umwehren
1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 0,50 m
tiefer liegende Flächen angrenzen; das gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen
widerspricht.
mfg
Bodo Hermann