Re: Grundstücksteilung ohne Vermesser?


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Abgeschickt von bea am 22 Juni, 2009 um 11:23:55:

Antwort auf: Re: Grundstücksteilung ohne Vermesser? von Hansgeorg am 19 Juni, 2009 um 15:56:01:

Hallo,
die gesetzlichen Grundlagen aus Sachsen:
-Abstandsflächen eines Wohnhauses i.R. 3m (in Sachsen zur Nachbargrenze und 6m zum Haus Ihrer Eltern (3m von Ihrem und 3m vom Haus der Eltern)
oder das Wohngbäude steht auf der Grenze ("wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften darauf gebaut werden kann oder darf"(Zitat §6(1) SächsBO)
- Nebengebäude (wie Garagen oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume( §6(7)f. SächsBO)bis 3m mittlere Höhe und GESAMTLÄNGE JE GRUNDSTÜCKSGRENZE VON 9M
ohne Abstandsflächen zulässig-- Wenn das nicht eingehalten ist, werden Abstandsflächen erzeugt(Baulasten)!!
-Im VWV Sächs BO 6.7.4 (googeln)sehen Sie eine Skizze, dass im Flurstück die Längen der Nebenanlagen pro Flurstückslänge 9 m und im gesamten Flurstück 15m nicht überschritten werden dürfen

Ich denke, folgendermaßen:
Ihr Bauantrag beinhaltet, ein Flurstück (" Bsp:Viereck") mit 2 Häusern , Zufahrt(en)und einhaltenden Abstandsflächen um jedes Gebäude von 3m (Ausnahme Grenzbebauung).
Andere Nebenanlagen wie Garagen, Schuppen etc(ob bereits vorhanden oder geplant)dürfen max.9m je Grenzlänge und 15m im gesamten Flurstück ("Viereck") nicht überschreiten.
Da keine Teilung stattgefunden hat und es keine imaginären Grenzen im Baurecht gibt,
gilt auf dem Flurstück, wo Sie und Ihre Eltern je ein Haus haben, dass Sie baulichen Anlagen bis max.15m Länge im Flurstück grenznah bebauen dürfen.
Wenn Sie bereits eine bauliche Anlage von max. 9m an der Grenze haben , dürfen Sie noch eine bauliche Anlage von max.6m errichten.
Hinweis: Falls diese Parameter nicht eingehalten sind, fallen Abstandsflächen an /Baulasten , die rechtlich zu sichern sind und Antrag auf Befreiung (seitens des Architekten argumentativ belegen oder bei der Bauvroanfrage vorfühlen).
Unklug ist es zu planen , einen Bauantrag mit Befreiung zu stellen und dann wird der Befreiung nicht stattgegeben.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben!
Sind Sie aus Sachsaen, dass die Gesetze auch bei Ihnen anwendbar sind??





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