Re: Genehmigungsfiktion


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Juni, 2009 um 13:57:51

Antwort auf: Re: Genehmigungsfiktion von Anders Leben am 24 Juni, 2009 um 12:00:59:

... eine mutige Landesregierung ... ob die Bauaufsichten vorher davon wussten?

Dreh- und Angelpunkt ist die Vollständigkeitsmitteilung. Liegt die nicht vor, beginnen die Fristen nicht und dann wird es auch nichts mit der Genehmigungsfiktion.

: : Der Frage liegt unser Bauantrag von 2006 in
: : Rheinland-Pfalz zu Grunde.

: Holla, wieder etwas dazugelernt.
: Für alle, die es nicht selbst, z.B. unter
: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi

: nachlesen wollen:

: *(4) Die Vollständigkeit des Bauantrags ist unter Angabe des Datums ihrer Feststellung schriftlich zu bestätigen. Bei Vorhaben nach Absatz 1 Satz 1 ist über den Bauantrag innerhalb einer Frist von einem Monat, bei Vorhaben nach Absatz 2 Satz 1 innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Feststellung der Vollständigkeit zu entscheiden; ist das Einvernehmen der Gemeinde nach § 14 Abs. 2 Satz 2 oder § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderlich, beginnt diese Frist mit Eingang der Mitteilung über die Entscheidung der Gemeinde oder, sofern das Einvernehmen der Gemeinde durch Fristablauf nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt gilt, mit dem Zeitpunkt, bis zu dem die Mitteilung über die Verweigerung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde hätte eingehen müssen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die notwendige Beteiligung anderer Behörden sowie Entscheidungen über Abweichungen. Die Baugenehmigung gilt als erteilt, wenn über den Bauantrag nicht innerhalb der nach den Sätzen 2 und 3 maßgeblichen Frist entschieden worden ist. Auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn hat die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung nach Satz 5 schriftlich zu bestätigen. Die Sätze 1 bis 6 gelten nicht für Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB."

: Wenn Ihr Vorhaben tatsächlich unter diese Regelung fällt, würde ich wirklich einfach nach der Bestätigung verlangen und abwarten, was dann passiert.





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