Reihenanlage überdachter Stellplätze als "notwendige Garagen"?


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Abgeschickt von Carsten am 25 Juni, 2009 um 10:01:38

Hallo,

ich plane eine Reihenanlage von ca. 8 überdachten Stellplätzen mit Abstellräumen in Schleswig-Holstein.
Die aktuelle Landesbauordnung (LBO) von Schleswig-Holstein vom Mai 2009 kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/PlanenBauenWohnen/StaedteBauenWohnung/Baurecht/PDF/lbo,templateId=raw,property=publicationFile.pdf. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass mein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, sofern es sich a) um notwendige Garagen handelt (siehe § 63 Abs. 1 S. 1) und b) der Abstand zur Grundstücksgrenze 3m nicht unterschreitet (siehe § 6).
Meiner Meinung nach trifft der Begriff "notwendige Garage" mit der Folge der Verfahrensfreiheit zu, da die geplante Reihenanlage mit 8 überdachten Stellplätzen den 8 auf dem Grundstück befindlichen WE zuzuordnen ist und der Grenzabstand von 3m nicht überschritten wird.
Erst wenn der Mindestabstand von 3m unterschritten wird, sind die Vorgaben hinsichtlich der Gesamtlänge und mittleren Wandhöhe einzuhalten (siehe § 6 S.2).
Nach Rücksprache mit der Baubehörde soll die Reihenanlage trotzdem genehmigungspflichtig sein, obwohl die geplante Anlage bereits als "notwendige Garage" eingestuft wurde. Entscheidend sei jedoch die Aussage "in den Abmessungen" des §6 Abs.7 S.2. Es sei unerheblich, ob sich die Garagen in den Abstandsflächen von Gebäuden oder in Grenznähe unter 3m befinden (Kommentar zum Bauordnungsrecht Dommning/Möller/Suttkus, 3.Aufl.,6.Lfg., Nov. 2002).

Liege ich richtig oder wie ist Eure juristische Bewertung?

Vielen Dank und Grüße aus dem Norden!
Carsten



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