Re: Siedlung/ Splittersiedlung Bauabstand


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Abgeschickt von Bauassessor am 26 Juni, 2009 um 11:55:52:

Antwort auf: Siedlung/ Splittersiedlung Bauabstand von Peters am 26 Juni, 2009 um 09:04:06:

Hallo,

der Begriff "Splittersiedlung" ergibt sich aus den Regelungen des § 35 BauGB. Aber wenn Sie jetzt nach klar definierten Kriterien fragen: nein, die gibt es nicht, die ergeben sich allein aus der Ortschaft.


: Es geht um den einzuhaltenden Abstand von Windkraftanlagen zu Splittersiedlung/ Einzelhaus und Siedlung. Die Abstände sind bekannt. Wo aber steht im Baurecht der Begriff Siedlung oder Splittersiedlung, da muß es doch außer der historischen Bedeutung auch eine klare Definition und einen entsprechen Paragrafen geben. Kann uns jemand behilflich sein?





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