Überbau ?


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Abgeschickt von Neff am 27 Juni, 2009 um 13:40:20

An meiner alten Grenzwand baut der Nachbar auf seinem eigenen Grundstück ein 2-stockiges Haus, das um 1,5 Meter zu weit nach vorne ragt, dass die Aussicht von meinem Wohnzimmer (aber nur in OG, in EG nicht, da keine Fensteröffnung) um 1,5Meter Breit bedeckt wird.

Ist dies auch ein "Überbau" ?

Wie wird der Überbauschaden (Beeinträchtigung) berechnet ?
Ist der Überbau an EG, hinsichtlich evtl. Umbau in Zukunft, selbst wenn derzeit keine Beeinträchtigung
besteht, auch zu berücksichtigen ?




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