Re: Die lieben Nachbarn


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Abgeschickt von Anders Leben am 30 Juni, 2009 um 09:40:22:

Antwort auf: Die lieben Nachbarn von Daniel am 28 Juni, 2009 um 17:10:03:

Eine Anspruchsgrundlage dafür, für Gerichtsentscheidungen unmittelbar etwas von dem/den obsiegenden Kläger zu bekommen, kenne ich nicht.
Die Kernfrage ist ja: Werden Bauaufsichtsbehörde und/oder Verwaltungsgericht den Argumenten der Nachbarn folgen oder nicht. Die Klage gegen eine Baugenehmigung hat für sich erst einmal keine aufschiebende Wirkung, man darf also weiterbauen. Es sei denn, das Verwaltungsgericht ordnet eben diese aufschiebende Wirkung auf besonderen Antrag an.
Ein versierter Architekt sollte das vernünftig abschätzen - auch wenn natürlich teure Lästigkeiten wie eine Immissionsprognose erforderlich werden könnten.

Unabhängig davon könnte Ihnen u.a. unter Amtshaftungsgesichtspunkten gegen die Bauaufsichtsbehörde ein Ersatzanspruch zustehen, wenn sie im Vertrauen auf eine (erst einmal) erteilte Genehmigung bauen und diese dann später aufgehoben wird - z.T. sogar verschuldensunabhängig.
Das ist dann aber ein zähes Verfahren, das Sie m.E. nicht ohne Anwalt führen könnten. U.a. kommt es darauf an, dass Ihre Bauvorlagen absolut korrekt sind, so dass die Behörde exakt erkennen konnte, was Sie da planen.

All das mag ein wenig trösten - ärgerlich bleibt es trotzdem. Es gibt inzwischen Menschen, die sich auf sog. Planungsmediation spezialisieren, um in solchen Situationen zu entschärfen. Vielleicht wäre das ein Ansatz für Sie?


: Wir planen momentan einen alten Resthof in einen Erhplungsort für Kinder und Jugendliche umzugestalten, in dem wir 4 Monate im Jahr ein Camp für ca. 60 Kids betreiben. Diese würden am Montag um 11:00 anreisen und am Freitag um 11:00 abreisen. An den Wochenenden finden keine Aktionen statt. Die Aufenthaltsflächen sind mehr als 60 Meter von dem nächsten Haus entfernt.

: Der Hof hat Dorfrandlage und befindet sich in einem Mischgebiet. Vor dem Haus verläuft eine Straße, wo Lkw´s ein Sägewerk und eine Spedition anfahren. Die Nachbarn wurden nun von der Baubehörde durch die Voranfrage informiert. Seitdem laufen die Nachbarn (2 Partein) durch das gesamte Dorf und sammeln Unterschriften. Auch den Denkmalschutz wollen Sie uns wegen einem alten kaputten Steinofen auf den Hals hetzen. Die offiziellen Bedenken beim Bauamt waren der zu erwartene Lärm durch spielende Kinder, das die Straße zugeparkt wird (Unser Hof hat einen Vorhof von 1600qm mit Stellflächen) und das wir den alten ofen zubauen könnten.

: Wir haben die Nachbarn sogar aktiv an unserer Planung beteiligt und das Camp zum Feld und unseren privaten Garten zur Straße gelegt. In inoffiziellen Gesprächen kamen dann Kommentare wie: "Eigentlich möchten wir das da garnichts hinkommt. "Ich mag die aussicht auf eure Obstbäume und würde diese gerne behalten"(UNSERE Obstbäume auf unserem Grund). Meine Nerven liegen langsam am Boden. Ist es wirklich ein so grosses Verbrechen etwas für Kinder schaffen zu wollen?

: Ich denke aber, dass unsere Voranfrage positiv enden wird. Sollten unsere lieben Nachbarn klagen, drohen uns Gewinnverluste von über 150.000€ pro Jahr. Weiß jemand, ob man diese als Schadensersatz von den Nachbarn einklagen kann. Eigentlich habe ich keine Lust auf einen solchen Konflikt, leider haben wir durch die Reaktionen keine andere Wahl mehr...

: PS: Zur Zeit läuft eine Umfrage für unser Projekt. Eine Liste sende ich Ihnen gerne per E-Mail.

: Viele Grüße:
: Daniel




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