Re: Terrassenüberdachung in Brandenburg


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Abgeschickt von martin am 01 Juli, 2009 um 21:32:25

Antwort auf: Terrassenüberdachung in Brandenburg von pohl am 01 Juli, 2009 um 10:30:49:

Gemäß § 55 Abs. 2 Nr. 10 der aktuellen Brandenburger Bauordnung sind "von der Außenwand eines Gebäudes...errichtete...Überdachungen mit nicht mehr als 20 qm Grundfläche und 75 m umbauten Raum" genehmigungsfrei. Das sagt aber noch nichts über die planungsrechtliche Zulässigkeit (B-Plan, etc.) aus.

Gruss, Martin

: ich möchte meine terrasse überdachen. muß ich dafür, bei 15 qm, eine baugenehmigung haben?





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