Re: Isolierungsrecht


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 04 Juli, 2009 um 15:09:07

Antwort auf: Isolierungsrecht von Schuhmann am 01 Juli, 2009 um 10:23:43:

Werter Forumsteilnehmer,

fürhren Sei ihre Frage besser aus, weitere ergänzende Erläuterungen, dann werden Sie auch Antworten erhalten.

Was für ein Haus? Ein Doppelhaus?
Wo schimmelt es? An den Giebelflächen zwischen dem Doppelhaus?
Im Drempelbereich?
In den Dachschrägen?
Wo entssteht der Hitzestau/Wärmestau?


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beträge im Forum hier stellen lediglich meine Eigene meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet oder ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.

: Guten Tag die Damen und Herren, folgendes Problem:

: Der Dachboden unseres Hauses ist ungenutzt und hat daher keine Isolierung oder Ähnliches, mein Nachbar hingegen hat seinen Dachboden als zweites Wohnzimmer umfunktioniert und die Brandwand nur auf seiner Seite isoliert. Dadurch entsteht ein Wärmewall, welcher Schimmel auf seiner Seite entstehen lässt.

: Was ich wissen möchte:
: Besagt das Baurecht nicht, dass eine Mauer von beiden Seiten aus isoliert werden muss, damit dieses mit dem Schimmel nicht passiert?
: Er möchte, dass wir für den Schaden aufkommen. Ist das Recht auf unserer Seite?




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