Re: Bauantrag NRW: nach welche Verordnung Wohnfläche berechnen?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 06 Juli, 2009 um 17:37:43:

Antwort auf: Bauantrag NRW: nach welche Verordnung Wohnfläche berechnen? von Rapil am 06 Juli, 2009 um 08:16:12:

hallo Rapil,
wenn sie auschliesslich für den Erhebungsvordruck für die Baugenehmigung die Wohnflächen angeben müssen, dann bitte eigentlich nach der II. BV(Berechnungsverordnung)..... Diese Daten dienen nur zur Weiterleitung an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW........
leider sind diese alten Berechnungsmethoden (und Vordrucke) mehr oder weniger überholt. Unser Büro ermittelt, wie es sich gehört...nach der WoFIV (01.04.2004), theoretisch und praktisch kommt im Prinzip das gleiche raus.....und zur Grundlage von Abrechnungen der Betriebskosten eh vorgeschrieben
mfg
Bodo Hermann




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