Re: Umbau bei Hauskauf erst nach 4 Jahren möglich???


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 Juli, 2009 um 16:27:20:

Antwort auf: Umbau bei Hauskauf erst nach 4 Jahren möglich??? von Sarah am 06 Juli, 2009 um 20:01:04:

hallo Sarah, geben Sie in google ein
Außenbereichserlass... sie werden verlinkt zum
Ministerium und finden eine PDF (36 Seiten) als Download.
Dort finden sie alle Informationen.
mfg
Bodo Hermann
Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von
Bauvorhaben im Außenbereich
- Außenbereichserlass -
Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - VI A 1 - 901.34 -,
u. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz - VII-2 - BauGB -
vom 27.10.2006
Inhaltsverzeichnis
1 Außenbereich 3
2 Erschließung 4
3 Privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB) 5
3.1 Landwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 1, § 201 BauGB) 5
3.1.1 Tierhaltung auf eigener Futtergrundlage 6
3.1.2 Reithallen im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes 6
3.1.3 Unterbringung von Saisonarbeitskräften 7
3.1.4 Ferienwohnungen 8
3.1.5 Hobbytierhaltung 8
3.2 Gartenbaubetrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 BauGB) 9
3.3 Vorhaben der öffentlichen Versorgung oder zur Versorgung eines ortsgebundenen
gewerblichen Betriebes (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) 9
3.4 Vorhaben mit besonderen Anforderungen, nachteiligen Wirkungen oder
Zweckbestimmungen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) 10
3.5 Windkraftanlagen (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) 10
3.6 Biomasseanlagen (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 11
3.6.1 Hofstelle, Betriebsstandort, räumlich-funktionaler Zusammenhang 11
3.6.2 Betreibergemeinschaft 13
3.6.3 Größenbegrenzung zum Schutz des Außenbereichs 15
3.6.4 Nebenanlagen 15
3.6.5 Bauleitplanung 15
4 Begünstigte Vorhaben (§ 35 Abs. 4 BauGB) 16
4.1 Umnutzung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsgebäudes 17
- 2 -
4.1.1 Zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz 18
4.1.2 Wahrung der äußeren Gestalt 19
4.1.3 Sieben Jahre nach Aufgabe der Landwirtschaft 20
4.1.4 Zulässig errichtete Gebäude 21
4.1.5 Zuordnung zur Hofstelle 21
4.1.6 Drei zusätzliche Wohnungen 21
4.1.7 Kein Neubau als Ersatz für umgenutztes Gebäude 22
4.2 Ersatz für ein Wohngebäude 22
4.2.1 Gleichartiges Wohngebäude 22
4.2.2 Missstände/Mängel 23
4.2.3 Eigennutzung 24
4.3 Ersatz für zerstörtes Gebäude 25
4.4 Bild der Kulturlandschaft 25
4.4.1 Abgrenzung zum Denkmal 25
4.4.2 Erhaltung des Gestaltwerts 26
4.5 Erweiterung eines Wohngebäudes 27
4.6 Erweiterung eines gewerblichen Betriebs 28
4.7 Geringfügige Erweiterung, Abweichung (§ 35 Abs. 4 S. 2 BauGB) 29
5 Schonung des Außenbereichs (§ 35 Abs. 5 BauGB) 29
5.1 Bodenversiegelung, schutzwürdige Böden 29
5.2 Rückbauverpflichtung 30
5.3 Sicherung der bewilligten Nutzung 31
6 Außenbereichssatzungen (§ 35 Abs. 6 BauGB) 31
7 Öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 BauGB) 32
7.1 Widerspruch zum Flächennutzungsplan (FNP) 32
7.2 Widerspruch zu einem Landschaftsplan 33
7.3 Naturschutz, natürliche Eigenart der Landschaft 33
7.4 Schädliche Bodenveränderungen und Altlasten 34
7.5 Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung 34
7.6 Störung von Funkstellen und Radaranlagen 35
8 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde
(§ 36 BauGB) 35
9 Geltungsdauer 36




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