Re: Nasse Wand wg. fehlender Dachrinne, welche Versicherung bezahlt?


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 15 Juli, 2009 um 13:06:36

Antwort auf: Nasse Wand wg. fehlender Dachrinne, welche Versicherung bezahlt? von C. Maier am 13 Juli, 2009 um 15:43:38:

: Problem:
: Unser Haus ist nur durch eine Brandschutzmauer mit dem Nachbarhaus verbunden.
: Dieses steht seit Jahren leer, auf der Rückseite ist eine kleine offene Scheune (sieht aus wie ein Car-Port.)
: An dieser Scheine fehlt ein Teil des Daches und es gibt auch keine Dach/Regenrinne. Früher ging das Dach bis direkt an unser Haus, heute fehlt ein Teil des Wellblechdaches.
: Wenn es regnet wird unsere Hauswand jetzt nass, das Wasser sammel sich unten in Pfützen auf dem Nachbargrundstück und in unserem Keller haben wir nun durch die dauernde Feuchtigkeit Schimmel, die Wände sind nass.
: Die Rigipsplatten in dem bewohnten Raum müssen raus, nur so können wir die Wand trocken
: kriegen.(sagt der Herr von der "Trockenfirma".)

: Meine Frage:
: Welche Versicherung übernimmt den Schaden?

: Die Gebäude/Elementarversicherung der Nachbarn bezahlt nicht, da diese Versicherung nur Schäden am eigenen Haus übernimmt.
: Unsere Gebäudeversicherung bezahlt nicht, da der Schaden von den Nachbarn, sprich der nicht existierenden Entwässerung des Daches der Nachbarn,herrührt.

: Wohin muss ich also den Kostenvoranschlag schicken?


Werter Forumsteilnehmer,

stellen Sie ein Foto ein.

Die Übersendung des Kostenvoranschlages ist eigentlich auch nicht so ganz so sonderlich wichtig, wenn sich der Verursacher bereit erklärt für den eingetretenen Schaden aufzukommen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass es -so wie Sie den Fall schildern- Ihnen (überhaupt) egal sein kann, welche Versicherung den Schaden bezahlt. Bei dem Schaden handelt es sich doch um einen Schaden der aus dem Verantwortungsbereich des Nachbar herrührt, also miss dieser auch für "die Zeche" aufkommen. Ob der wiederum den Schaden von einer Versicherung ersetzt bekommt, kann Ihnen mitunter egal sein.

Anfallende Wasser von baulichen Anlagen darf nicht auf Nachbargrunstücke abgeleitet werden und dies scheint ja hier passiert zu sein.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beträge im Forum hier stellen lediglich meine Eigene meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet oder ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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