Re: Mietkauf


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 15 Juli, 2009 um 13:26:59

Antwort auf: Mietkauf von Daniel am 12 Juli, 2009 um 15:13:04:

: Wir haben momentan folgendes Problem. Wir wollen einen alten Bauernhof auf Mietkauf erwerben. Für uns ist es Wichtig direkt am Anfang ins Grundbuch eingetragen zu werden um das Objekt versichern zu können. Im Hintergrund steht ein Erbkonflikt auf der Verkäuferseite. Gibt es eine Möglichkeit wie wir das Objekt auf der Ebene einer Ratenzahlung (Mietkauf) bezahlen können und direkt ins Grundbucheingetragen werden, ohne das auf der Verkäuferseite direkt das Erbe fällig wird?

: Vielen Dank für Ihre Antworten.


Natürlich gibt es die. Jeder der im Besitz eines Grundbuches ist, kann so ziemlich alles in selbiges eintragen lassen.

Stellt sich nur die Frage in wie weit beide Parteien (in dem Fall wohl eher der Veräußerer) rechtlich abgesichert sind.

Sie sollten einen Juristn oder einen Notar aufsuchen, die kann Ihnen weiter helfen.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beträge im Forum hier stellen lediglich meine Eigene meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet oder ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.




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