Re: Wintergarten erneuern ohne baugenehmigung? Strafen?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2009 um 21:24:59

Antwort auf: Re: Wintergarten erneuern ohne baugenehmigung? Strafen? von Branderstier am 15 Juli, 2009 um 21:17:19:

: : : Ich habe einen alten Wintergarten und will diesen durch einen neuen ersetzen! Die breit und länge wird unverändert bleiben ggf kann sich der Neigungswinkel verändern.
: : : Nun meine Frage ich weiß das man dafür seit 1.05.2009 leider eine Baugenehmigung braucht, was würde passieren wenn man den Wintergarten ohne Baugenehmigung erneuert?
: : : Mit welchen Starfen müßte ich rechnen, wenn es rauskommen sollte?
: : : Danke im voraus für Antwort

:
: : ... die Baugenehmigung hätte man früher auch schon gebraucht.

: : Möglich sind Bußgeld wegen ungenehmigtem Bauen, Höhe unterschiedlich je nach Gemeinde. Zusätzlich die Notwendigkeit doch noch genehmigen zu lassen mit dreifachen Genehmigungsgebühren und Planungskosten usw. verbunden mit dem Risiko, dass das Gebaute so gar nicht genehmigt werden kann und zurückgebaut werden muss, die Konstruktion verändert werden muss usw. usw. usw.

: : Strafe schützt vor Genehmigung nicht ... man erspart sich also nicht die Genehmigung nur weil man eine Strafe in Kauf nimmt. Das Ding wird ja dadurch nicht legaler als vorher auch schon war.

: Mhhhh! Was würde denn so eine Baugenehmigung für einen Wintergarten ca. 20m² von einem Architekten kosten?
: Das blöde an der Sache ist ja das es alles so bleibt wie vorher(größe und breite) nur moderner und mit vernünftiger Wärmedaämmung.(Alter hatte einfachverglasung

Ist vom Aufwand und den Baukosten und der Auftragslage des Architekten abhängig ... sowas kann ohne Einsicht in Pläne, Klärung von Planungsrecht, am besten Ortsbesichtigung nicht (seriös) eingeschätzt werden.




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