Re: Wandlung Wochendhaus zum Wohnhaus.


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Abgeschickt von Daniel Voigt am 09 November, 2004 um 17:18:19

Antwort auf: Re: Wandlung Wochendhaus zum Wohnhaus. von Karsten am 05 November, 2004 um 17:52:26:

Sehr geehrter Herr Schloetter,

die Gemeinde müsste den B-Plan zwingend ändern. Sollte auch ein Flächennutzungsplan vorhanden sein, muß auch dieser evt. im Parallelverfahren mit geändert werden. Dies bedarf der Gemehmigung der fachlichen Aufsichtsbehörde (Regierung / bzw. Regierungspräsidium) der Mittelbehörde.

Mit freundl. Grüßen

Daniel Voigt

Architekt und geprüfter Bausachverständiger





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