Re: Aussenbereich: Geht Abriss und Neubau ?


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Abgeschickt von GuiDO am 20 Juli, 2009 um 10:57:10:

Antwort auf: Aussenbereich: Geht Abriss und Neubau ? von Katrin am 17 Juli, 2009 um 11:20:21:

: Hallo,

: wir haben die Möglichkeit direkt am Stadtrand einen Altbau samt großem Grundstück zu erwerben. Allerdings befindet sich das Wohngebäude samt Nebengebäuden in Alleinlage an einer großen Straße im Aussenbreich. Ist man zu Sanierung bzw. Renovierung statt Abriss und Neubau gezwungen? Abriss und Neubau wäre eigentlich besser für uns, da viele Baumängel sichtbar sind und die Auftelung veraltet ist. Kann man das Bauamt mit einer Bauvoranfrage diesbezüglich festnageln? Danke für Ideen!


Die gesetzliche Regelung des § 35 Abs.4 Nr.2 BauGB erlaubt Ihnen meines Erachtens die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:
a) das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b) das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
c) das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
d) Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

Beim Bauamt erhalten Sie kostenfrei nähere Auskunft und dort können Sie auch mittels der von Ihnen genannten Bauvoranfrage eine erste Klärung herbeiführen.



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