Re: Abstand der Abluftöffnungen zur Nachbarfassade


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Abgeschickt von Bauassessor am 20 Juli, 2009 um 13:58:35:

Antwort auf: Abstand der Abluftöffnungen zur Nachbarfassade von Angelika am 20 Juli, 2009 um 00:45:48:

Hallo,

wie laut ist denn so eine Ablüftung? Ich hätte als Laie angenommen, dass es ein normales Bauteil eines Hauses ist und keiner besonderen Genehmigung bedarf. Dann wäre ein Mindestabstand von 3m notwendig.

Wenn jetzt natürlich in Ihren Räumen durch die Ablüftung die zulässigen Grenzwerte überschritten werden, dann hätten Sie ein Anrecht auf entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms. Das hängt aber wiederum davon ab, in was für einem Baugebiet gem. Bebauungsplan Sie leben.

Zur Geruchsbelästigung: ich kann mir kaum vorstellen, dass es den Geruch eines normalen Stalls übertrifft. Dieser müsste in einem Mischgebiet toleriert werden - für andere Gebiete gibt es ebenso Orientierungswerte gem. Geruchsemissionsrichtlinie (GIRL).

Aber, wie gesagt, auf dem speziellen Gebiet der Ablüftungsanlagen an Passivhäusern bin ich ein Laie. Lass' mich da gern eines besseren belehren.


: Gibt es Richtlinien, die den Abstand von Abluftöffnungen eines Passivhauses zur nachbarlichen Fensterfront regeln?
: Das Abführen der verbrauchten Hausluft führt zu Geruchs- und Geräuschbelästigung .Die Anlage läuft 24 Stunden .Die beiden Öffnungen(ca.30cm Durchmesser) befinden sich in ca.3m Wandhöhe .
: Ich bin der Meinung, daß 8m Abstand nicht ausreichend sind .





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