Straßenlampe auf privatem Grundstück


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Abgeschickt von Martin am 23 Juli, 2009 um 11:58:32

Darf in Sachsen-Anhalt eine Straßenlampe auf einem privatem Grundstück stehen?
Die Bebauung (Öffentliche Straßen, Lampen, usw.) ist nach 1991 entstanden. Die Mehrzahl der Straßenlaternen ist im öffentlichen Straßenraum gebaut, aber einige befinden sich auf privaten Grundstücken, ohne dass eine Grunddienstbarkeit oder Baulast im Grundbuch eingetragen ist. Ist es möglich, die Stadt oder den Betreiber der Straßenbeleuchtung zu zwingen, diese Straßenlaterne abzubauen oder zu versetzten?



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