Abgeschickt von Bärbel Schwiegk am 10 November, 2004 um 09:39:50
Sehr geehrte Damen und Herren,
für ein Bauvorhaben mit einer Verkaufsstätte < 2.000 m² und einer lichten Raumhöhe = 3,00 m fordert die Bauaufsicht die Installation einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage. Nach DIN 18232-2 funktioniert hier die NRA nicht.
Frage: Ist eine Verkaufsstätte dieser Art generell zu entrauchen? Gibt es ein Gerichtsbeschluss, dass diese Verkaufsstätten keine technischen Anlagen zur Entrauchung benötigen?
MfG B. Schwiegk