Entrauchung von Verkaufsstätten < 2.000 m²


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Abgeschickt von Bärbel Schwiegk am 10 November, 2004 um 09:39:50

Sehr geehrte Damen und Herren,

für ein Bauvorhaben mit einer Verkaufsstätte < 2.000 m² und einer lichten Raumhöhe = 3,00 m fordert die Bauaufsicht die Installation einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage. Nach DIN 18232-2 funktioniert hier die NRA nicht.

Frage: Ist eine Verkaufsstätte dieser Art generell zu entrauchen? Gibt es ein Gerichtsbeschluss, dass diese Verkaufsstätten keine technischen Anlagen zur Entrauchung benötigen?

MfG B. Schwiegk



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