Re: Baumängel bei Hausübergabe (Altbau) festgestellt


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Abgeschickt von RA Martin Neumann am 27 Juli, 2009 um 17:06:21

Antwort auf: Baumängel bei Hausübergabe (Altbau) festgestellt von Frank Müller am 23 Juli, 2009 um 13:01:05:

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie wird regelmäßig ein Gewährleistungsausschluss zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart.Dieser steht der Geltendmachung von Schadensersatz bzw. Minderung wegen nachträglich festgestellter Mängel i.d.R. entgegen. Ausgenommen sind stets sog. arglistig verschwiegene Mängel (die dem Verkäufer positiv bekannt waren aber bis zum Abschluss des Kaufvertrages nicht angegeben wurden).Sie werden von dem Gewährleistungsausschluss nicht erfasst.





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