Re: Bauerwartungsland


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Abgeschickt von Bauassessor am 27 Juli, 2009 um 23:47:32:

Antwort auf: Bauerwartungsland von Dominik Gieler am 27 Juli, 2009 um 18:31:33:

Tja, sofern auf Ihrer Seite des Weges keine weitere Bebauung vorhanden ist, bleibt Ihnen wohl nur, die Bebauung über einen Bebauungsplan zu ermöglichen. Aber das dauert, da den die Kommune aufstellen muss. Und Sie haben kein Anrecht auf Erstellung, sondern müssen darauf hoffen, dass die Kommune Ihr Anliegen unterstützt.

U.U. reicht Ihnen bereits die Aufstellung einen Satzung nach § 34 (Innenbereichssatzung) bzw. § 35 (Außenbereichssatzung) BauGB. Aber auch dafür benötigen Sie die Unterstützung der Kommune. Deswegen sollten Sie auf jeden Fall das Gespräch mit dem Planungsamt suchen.


: Hallo!

: Ich habe ein Problem und möchte hier Rat suchen!

: Vor 23 Jahren ist ein Grundstück gekauft worden. Es handelt sich um einen Weinberg. Dieser Weinberg ist 700 m² groß und befindet sich im Hang. Damals wurde er für 50,- Dm pro m² als Bauerwartungsland gekauft.
: Heute ist er leider immer noch kein Bauland. Im Flächennutzungsplan ist er ebenfalls nicht ausgeschrieben. Auf der gegenüberliegenden Seite ist bereits Bauland erschlossen worden und diese Seite ist auch schon bebaut. Die Straße zu diesem Weinberg ist voll erschlossen und eine Gas/Wasser/Stromversorung ist ebenfalls vorhanden.

: Nun die Frage!

: Wie kann bzw. muss man am besten vorgehen um diese Weinbergsfläche bebauen zu können bzw. zu dürfen?

: Bitte um Rat.

: Vielen Dank

: MfG

: Dominik Gieler





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