Grenzbebauung


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Abgeschickt von MichaL am 28 Juli, 2009 um 09:24:27

Hallo,
unserer bestehendes Wohnhaus hat einer Querbau welcher ca. 1m von der Grenze entfernt liegt, das Nebengebäude des Nachbargrundstückes steht ca. 1,5m von der grenze entfernt (ABstand der Baukörper ca. 2,50m, aus den 50ziger Jahren)
Würde aus Platzgründen gerne den Querbau von Nutzräumen, (alter Stall, Lager) in Wohnraum umwandeln, evtl auch direkt statt dem 1m auf die grenze mit Brandwand. Da drei Generationen bzw 3 1/2, eben Platz brauchen.
Gibt es Urteile die eine solche Sondergenehmigung zulassen? Da ja beiderseits keines der gebäude einer Abstandsflächen pflicht entspricht.

Danke M.
BayBO Art.6, (6) (²)



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