geschlossene Bauweise


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sandra am 28 Juli, 2009 um 10:12:58

Hallo, ich schreibe gegenwärtig meine Diplomarbeit und habe ein Eckgrundstück bzw. Dreistraßengrundstück. Also an drei Seiten des Grundstückes führt eine Straße vorbei. Das Bauamt teilte mir eine geschlossene Bauweise mit. Das Grundstück ist 680 m² groß und es dürfen 1,2 Geschossfläche erbaut werden. Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich dieses Grundstück bebauuen darf. Reicht es, wenn eine Seite geschlossen an ein Nachbargebäude grenzt? Eine andere Bebauung kann ich mir nicht vorstellen. Bei Abmessungen von 44 m x 16 m x 14 m x 48 m und einer GRZ von ca. 274 m² ist eine andere Möglichkeit für mich kaum denkbar.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Eine Frage hätte ich noch. Bei der gegebenen GFZ von 1,2 kann man davon legal abweichen, ohne einen Bauvorbescheid beantragen zu müssen?
Vielen Dank im Voraus
Sandra



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]