Abgeschickt von RA Martin Neumann am 28 Juli, 2009 um 10:29:05
Antwort auf: Re: Kaufpreisminderung oder Kostenvorschussklage von Andrea am 27 Juli, 2009 um 19:17:23:
Nein unerheblich ist die Entscheidung nicht. Der Vorschuss ist grundsaätzlich zeitnah und zweckgebunden zu verwenden, des weiteren ist darüber Abrechnung zu erteilen. Diese Ansprüche, auch auf Rückforderung nicht verbrauchter Beträge, können vom Ins.verw. geltend gemacht werden.