Re: Nachunternehmervertrag


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Abgeschickt von Gast am 28 Juli, 2009 um 10:34:50:

Antwort auf: Re: Nachunternehmervertrag von Hannes am 27 Juli, 2009 um 16:31:48:

Grundsätzlich ist "Nachunternehmer" ein anderer Begriff für "Subunternehmer".

Ich nehme mal zur Erklärung als Beispiel ein Einfamilienhaus. Der Bauherr beauftragt hier häufig einen so genannten Generalunternehmer mit der Hauserrichtung. Generalunternehmer bedeutet dabei, dass der Unternehmer sich verpflichtet, sämtliche Leistungen am Haus zu erbringen. Der Unternehmer ist aber in der Regel nicht in der Lage, tatsächlich alle Leistungen selbst auszuführen. Häufig erstellt er beispielsweise nur den Rohbau. Mit den weiteren Leistungen beauftragt der Generalunternehmer dann in eigenem Namen andere Unternehmer, z. B. Heizungsbauer, Fliesenleger, Zimmerleute, Dachdecker, Elektriker etc. Diese Unternehmer wären dann Nachunternehmer.

Der Bauherr schließt einen Vertrag also nur mit dem Generalunternehmer, der Generalunternehmer schließt dann Verträge mit den Nachunternehmern. Es entsteht also eine Vertragskette Auftraggeber - Generalunternehmer - Nachunternehmer.




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