Durchfahrt zwischen eigenem Und Nachbarhaus mit Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Ramona am 28 Juli, 2009 um 22:22:36

Wir haben zwischen unserem und dem Nachbarhaus eine gemeinsame Einfahrt ( ca 3,50 m breit), wovon ca 2/3 des Platzes Teile unseres Grundstückes sind. Die Grundstücksgrenze verläuft ca 1,30/2,20 zwischen den beiden Häusern. Die Vorbesitzer haben zwecks Garagenbau und Nutzung in den engen Hinterhöfen ein gegenseitiges Überfahrrecht von 1 m über die Grenzen im Hof und gemeinsame Nutzung der Durchfahrt im Grundbuch eintragen lassen ( mit entsprechenden Auflagen zum Freihalten/Verstellen etc.)
Nun besteht die Notwendigkeit die Fassade des Hauses zu renovieren und den neuen Energieeinsparverordnungsrichtlinien anzupassen. Durch diesen Umbau würde die Stärke der Fassade ca. 20 -25cm dicker werden. Nun meine Fragen:
1.Muss der Hauseigentümer gegenüber mit dem Umbau einverstanden sein bzw. mit der Verminderung des Abstandes zwischen den Häusern?
2.Welche Rechte habe ich der "Baustellenphase" ? Bin ich verpflichtet die Zufahrt durch bewegliche Gerüste oder ähnlichen Schnickschack aufrecht zu erhalten oder ist es zumutbar solange woanders zu parken oder eine andere (vorhandene!!) Einfahrt zu benutzen.
3. Sind die Baufirmen auch zur Einhaltung der Ruhezeiten verpflichtet oder kann mir Frau Nachbarin da einen Strick draus drehen ?
4.Wieviel Zeit muss ich zur Ankündigung des Bauvorhabens bis evtl. Einspruch verstreichen lassen ? 5.Ist es ratsam sich eine einfache Einwilligung des Nachbarn einzuholen, oder ist die nacher nicht verbindlich ?
Ich freue mich auf Eure Antworten.



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