Baurecht für Teiche/kleine Brunnen


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Abgeschickt von Anette am 31 Juli, 2009 um 13:21:20

Hallo zusammen,

in Hessen sind Teiche/kleine Brunnen, - auch in öffentlichem Raum - gem. HBO baugenehmigungsfrei. Im Internet habe ich versucht Informationen zu bekommen, wie den nun ein solcher 'öffentlich zugänglicher kleiner Teich/Brunnen' hergestellt werden muss bzw. welche recht. Anforderung es dazu gibt. Bis auf §3 HBO (Schutz von Leib und Leben sowie Anerk. Techn. Richtlinien) habe ich keine weiteren Infos gefunden. Wie tief aber darf so ein Teich sein ohne das er Gefahr für Leib und Leben und insbes. für Kinder darstellt? Was kann ich als Architekt bautechnisch tun um zu verhindern dass dort keine Kinder ertrinken (Brüstung ist indiskutabel)?

Freue mich auf rege Beteiligung.
Danke.
Anette



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