Re: Fenster bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Peter Heiler am 03 August, 2009 um 17:21:45

Antwort auf: Re: Fenster bei Grenzbebauung von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 30 Juli, 2009 um 20:04:26:

: hallo Heiler Peter,
: sofern Sie nichts an Ihrem Gebäude "veranstalten", keine Erweiterung oder einen Umbau planen, keine Nutzungsänderung vornehmen, hat Ihr Gebäude Bestandsschutz. Der Bestandsschutz gilt nur für ein bestehendes, unverändertes Gebäude..eben als Bestand. Haben Sie einen "neuen" Nachbarn, ist er "in der Pflicht" den zur Zeit gültigen Brandschutz zu beachten und einzuhalten. Sie können Ihm natürlich entgegenkommen......wenn es seinem Bauvorhaben hilft, wenn Sie eine Brandschutzverglasung einbauen- kann er Sie ja bezahlen....aber Achtung: Eine Brandschutzverglasung ist sehr teuer! Je nach Brandschutzanforderung können sie durchaus dafür einen Kleinwagen kaufen (ohne "Abwrackprämie).
: mfg
: Bodo Hermann
: Danke für die Antwort. Gibt es da einen Paragrafen , oder ein Urteil worauf man sich berufen kann.MfG Peter Heiler





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