Re: Besuchertoiletten in Behörden


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Abgeschickt von Anders Leben am 04 August, 2009 um 16:46:27:

Antwort auf: Re: Besuchertoiletten in Behörden von bauen-in-bayern am 29 Juli, 2009 um 17:18:22:

In NRW sind diese Anforderungen entfallen, weil man davon ausgeht, dass eine angemessene Dimensionierung von Toiletten eine Selbstverständlichkeit ist.

Bitte unbedingt auch an etwaige Anforderungen zur Barrierefreiheit denken (§ 48 IV BayBO)!



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