Re: Baufirma kurz vor der Insolvenz


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Abgeschickt von Meini am 10 November, 2004 um 20:13:04

Antwort auf: Baufirma kurz vor der Insolvenz von Thorsten Vorwerk am 03 November, 2004 um 21:45:26:

Kommt auf den Bauvertrag an, wenn der Mangel noch nicht vorhanden ist muß bis auf den Sicherheitseinbehalt ( 5% wenn vereinbart) alle erbrachten Leistungen bezahlt werden.
Unter Umständen kann der Bauträger die Gewährleistung der einzelnen Handwerksfirmen an Sie weitergeben, im einvernehmen der Handwerker. Immer Schriftlich mit Unterschriften beider Parteien.


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