Rückbehaltsrecht Neubau


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Abgeschickt von Sänger am 05 August, 2009 um 14:39:45

Hallo zusammen,
was könnte man machen, wenn ein Bauträger nach der Übergabe eines Neubaus restliche Abschlusszahlungen in Höhe von, sagen wir 10.000 Euro, einfordert, jedoch noch einige nicht unwesentliche Gewerke (z.B. Aussenanlagen) nicht erledigt sind (sind schriftlich benannt worden)?
Ich habe von einem Rückbehaltsrecht gehört.
Kann man also die fiktiven 10.000 Euro behalten? Wenn ja, wie lange?
Müssen die nicht erledigten Arbeiten vom Käufer dann irgendwann ausgeführt werden?
Kann der Käufer diese Arbeiten in Eigenleistung erbringen, ohne dann Rechnungen als evtl. Nachweis zu haben?

Bin gespannt auf eure(Ihre Meinung).

Grüße

D.Sänger



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