Re: Garagendach als Terrasse nutzen?


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Abgeschickt von nf am 10 August, 2009 um 13:30:46

Antwort auf: Garagendach als Terrasse nutzen? von Ralf Rückheim am 07 August, 2009 um 20:04:01:

Frage dem Bauamt, bevor die Tatsache vollendet ist.

Normalerweise ist 3m Abstand einzuhalten.
Da seine Garage an Grundstücksgrenze steht, wo ist der Abstand (von Terrasse, nicht von seinem Haus zu Deinem Grundstück)?
Da könnte er gleich auf Deinem Garagedach spazieren.

Wenn baurechtlich erlaubt wäre, dann kannst Du wenig dagegen tun dass:
er könnte in unser Schlafzimmer schauen. Unsere Privatsphäre wäre somit nicht mehr vorhanden. Da er ein leidenschaftlicher Grillfan ist befürchten wir zudem noch eine Geruchsbelästigung im Bad und Schlafzimmer.

: Hallo!
: Mein Nachbar möchte auf seiner Garage eine Terrasse errichten. Seine Garage steht auf der Grundstücksgrenze und schließt an unsere Garage an. Von der Grundstücksgrenze bis zu seiner Hauswand, geplanten Terrassentür, ist ein Abstand von 2,5m vorhanden. Es handelt sich um Einfamilienhäuser. Die Häuser stehen in Baden Württemberg.

: Meine Frage: Darf mein Nachbar diese Terrasse auf dem Garagendach errichten? Oder muss er mit der Terrasse ebenfalls 2,5m Abstandsfläche einhalten. Würde er die Terrasse errichten, so wäre diese ca. 2,5m von unserem Schlafzimmerfenster und Badezimmerfenster entfernt. D.h. er könnte in unser Schlafzimmer schauen. Unsere Privatsphäre wäre somit nicht mehr vorhanden. Da er ein leidenschaftlicher Grillfan ist befürchten wir zudem noch eine Geruchsbelästigung im Bad und Schlafzimmer.

: Schon mal danke für die Antworten.




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