Trafostation (NRW) genehmigungspflichtig ?


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Abgeschickt von Frank am 12 November, 2004 um 08:58:25

Ist eine Trafostation (l/b/h 3,58 m x 2,50 m x 3,42 m = 30,61 m³ BRI), die ein Bauherr auf seinem Grundstück NRW - Industriebetrieb)für seinen Betrieb aufstellen lassen möchte, genehmigungsfplichtig?
Gilt § 65 (1) 9a: "Bauliche Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der allgemeinen Versorgung mit Elektrizität ... dienen, bis 20 m² Grundfläche und 4 m Höhe" = genehmigungsfrei?
Oder bedeutet "allgemeine Versorgung" Strom für die Allgemeinheit, also auch für weitere Nutzer - demnach könnte dieser Paragraph nicht herangezogen werden.
Kann § 65 (1) "genehmigungsfreie Vorhaben" herangezogen werden, und die Abweichung von 0,61 m³ von der Gemeinde als geringfügig betrachtet werden und akzeptiert werden ?
Wäre nett, wenn jemand eine eindeutige Antwort mit Belegen (Urteile, eindeutigen Paragraphen etc.)geben könnte.
Danke.



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