Re: Flachdach


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 August, 2009 um 20:29:18

Antwort auf: Re: Flachdach von Anton Bar am 14 August, 2009 um 11:59:26:

: : : Darf man sich auf einem Flachdach aufhalten, z.B. Kleider trocknen, pflanzen aufstellen und pflegen, spielen, sonnen, und dgl. ?
: : : Oder braucht man dazu Genehmigung, von welcher Behörde ?

: :
: : Ein Flachdach auf dem man sich aufhalten kann ist eine Terrasse ... und die sollte genehmigt sein.

: Und wenn auf dem Flachdach etwas wie z.B. ein Schuppen für Geräte, eine Abstellkammer, oder ein Gewächshaus errichtet würde - in Größen, die im freien nicht genehmigungspflichtig sind, bräuchte man dazu auch eine Genehmigung? Vielleicht auch eine Statik? Mit bzw. ohne Verankerung am Haus. Müsste man das einfach beim Bauamt beantragen oder ist das generell nicht möglich?

Statik macht sich generell gut, wenn man eine Decke, die nicht auf zusätzliche Belastungen ausgelegt ist, zusätzlich belasten möchte.

Eine Garage ist eine Garage und geniesst als Garage besondere Privilegien. Änderungen an der Garage machen etwas anders als Garage aus ihr und damit verliert sie in der Regel auch ihre Privilegien und ist an der Grenze ohne Abstandflächen nicht mehr zulässig.

Welche Lösungsmöglichkeit sich anbietet hängt vom Einzelfall ab und kann in einem Forum nicht geklärt werden sondern ist anhand von Plänen, Einsicht in einen eventuell vorliegenden Bebauungsplan, Ortsbesichtigung und eventuell Abstimmung mit dem Bauordnungsamt zu klären.



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