Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 August, 2009 um 20:43:25
Antwort auf: Grenzbebauung mit Gerätehaus von Bernd Thomale am 15 August, 2009 um 14:56:22:
: An meiner Grundstücksgrenze baut ein Nachbar ein Gerätehaus aus Holz mit Pultdach - Höhe an der Grenze deutlich über 3 m! Wer kann verbindlich Auskunft geben, wie hoch und wie lang ein derartiges Gerätehaus (in NRW!) maximal sein darf?
... der Bebauungsplan und die Bauordnung §6 Abs. 11 BauO NRW