Re: Wie hoch Sichtschutzwand auf meinem Grundstück erlaubt?


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Abgeschickt von bea am 17 August, 2009 um 13:57:27:

Antwort auf: Wie hoch Sichtschutzwand auf meinem Grundstück erlaubt? von luna7322 am 05 August, 2009 um 20:02:32:

Hallo,
in Sachsen wirft eine bauliche Anlage z.Bsp. eine Mauer eine Abstandsfläche , wenn die Mauer ab 2Meter hoch ist, da verschattende Wirkungen ausgehen wird.
Wenn Sie eine Mauer bauen, die 2 Meter hoch ist sind es 3m Abstandsfläche... bei 8Metern ...3,2m Abstandsfläche (Faktor 0,4).
Wenn die Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück bzw. überschneidende Abstandsflächen mit Bestandsgbäuden auftreten, spricht man von einer Baulast.Diese ist rechtlich zu sichern, da in dieser Fläche keine bauliche Anlage errichtet werden darf bzw. eine Baulast ein Flurstück belastet. Fällt in Ihrem Fall die Abstandsfläche aufs Nachbargrundstück entsteht eine Baulast, die ihr Nachbar bei den Bauantragsunterlagen vorher gegenzeichnen muss, dass dieser diese Baulast akzeptiert. Wenn dieser das nicht tut, ist Verhandlungsgeschick gefragt.
Als Sichtschutz wäre eine Baumreihe alternativ.
Bedenken Sie auch, dass eine 8-10 Meter hohe Mauer auf Ihr Grundstück viel Schatten wirft und die Lebenqualität beeinträchtigt (Bsp Blick vom Küchenfenster auf Wand). Hier ist abzuwägen ob Lärm schlimmer ist als Schatten.




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