Grenzbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Iris Schäfer am 13 November, 2004 um 05:31:00

hallo,
ich bewohne ein kleines reihenhaus von 6,28 m breite und einer grundstückgröße von 175 qm. sieben häuser sind so aneinander. in 1986 wurde ein kleiner anbau durchgeführt als arbeitszimmer für meinen mann. da die damalige nachbarin sich dait nicht einverstanden erklären wollte, stellten wir einen antrag auf befreiuung von den gesetzlichen vorschriften und wir erhielten die genehmigung zur grenzbebauung, aber in einer ganz bestimmten größe, z.b. tiefe 1,50 m.
nun ist es so, dass die durch der durch den anbau verlegte kleine freisitz direkt an den freisitz der anderen nachbarn grenzt und es für mich sehr unangenehm ist, im sommer dort zu sitzen, da alles offen und ebenerdig ist und der abstand um nachbar sicherlich nur einen m beträgt. nun habe ich beim bauaufsichtsamt einen antrag auf befreiuung von den zur zeit gültigen Gesetzen (HBO) gestellt, auf der seite, wo die beiden freisitze sich treffen, eine sichtschutzwand in höhe von 1,80 m und 1,50 m tiefe (wie anbau) errichten zu dürfen. zur zeit habe ich dort pflanzen gesetzt, doch der nachbar schaut ständig nach, ob nicht mal ein hälmchen drüber wächst und sprach micht bereits an, ich möge die pflanzen schneiden. dies tat ich nicht, sondern umwickelte sie mit angelschnur, so das sie nicht mehr in 1 bis 2 cm rüber wachsen. meines wissens darf ich, wenn ich auf die grenze "bauen" will, nur eine höhe von 1,20 m "bauen". das reicht aber nicht als sichtschutz. im gesetz steht, einen antrag auf befreiung kann nur gestellt werden, wenn der nachbar nein sagt zu meinem vorhaben. ich habe aber nicht gefragt, weil ich nicht weiss, ob, wenn der nachbar nein sagt, ich die genehmigung erhalte.
wie weit müsste der grenzabstand für eine sichtschutzwand sein, wenn ich den grenzabstand einhalte? sollten es 3 m sein, kann ich das vergessen. so groß ist mein freisitz nicht. wie weit kann der abstand sein, wenn ich pflanzen setze?
der nachbar hat auf seinem kleinen grundstück ein großes holzgartenhaus gebaut (ohne mal zu fragen) und am ende seines grundstückes eine sichtschutzwand zur anderen häuserreihe von ca. 2 m höhe. ich kann mir nicht vorstellen, das er hierfür eine genehigung erhalten hat.
viel text, aber vielleicht kann mir ja jemand eine antwort geben. vielen dank.
Iris Schäfer



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
www.baurecht.de ]