Straßenausbau


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Abgeschickt von H. Grans am 25 August, 2009 um 09:02:13

Guten Tag,

ist es rechtlich korrekt, daß eine Straße, welche als Schulweg (Gymnasium mit etwa 1000 Schüler / Kindergarten / Hallenbad) genutzt wird (wenn auch kein öffizieller Schulweg, aber die zweite überhaupt mögliche Zubringerstraße zum Schulzentrum) und auch als 2. Rettungsweg ausgelegt ist, als Anliegerstraße zu deklarieren, um zB bei einem geplanten Straßenausbau 70% statt der sonst fälligen 50% der Kosten auf die Anlieger abzuwälzen?

Grüße
H. Grans



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